HTL Dornbirn – Zukunft gemeinsam entwickeln
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Eine Ausbildung bei Blum eröffnet viele Perspektiven
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Mit der Schule fertig doch was nun? Früher oder später ploppt bei jedem einmal das große dicke Fragezeichen der Zukunft auf und man muss sich überlegen, welchen Weg man beruflich einschlagen möchte.
Die Entscheidung für eine Lehre ist dabei ein großer und wichtiger Schritt. In Theorie und Praxis werden hier Fähigkeiten erlernt, die für die berufliche Karriere und den späteren Werdegang entscheidend sind.
In dieser neuen Phase des Lebens steht man völlig neuen Aufgaben gegenüber – und nicht nur das: Als angehender Lehrling hat man auch eine große Verantwortung inne. Zu ihr gehören auch eine Reihe von Pflichten, an die man sich halten muss. Der Arbeitsalltag ist dabei sicherlich nicht immer leicht, sodass es eine Menge Motivation, Engagement und Durchhaltevermögen braucht. Doch mit ihnen lassen sich Herausforderungen gut meistern.
Im Umkehrschluss haben Lehrlinge auch viele Rechte. Auf sie kann bestanden werden, denn sie sind vertraglich geregelt und jeder Lehrling hat einen Anspruch auf sie.
Nachfolgend findest du einen kleinen Überblick über deine Rechte & Pflichten als angehender Lehrling im Technikland Vorarlberg.
Als angehender Lehrling hast du ein Recht auf eine ordentliche Ausbildung – und das sowohl praktisch (im Unternehmen) als auch theoretisch in der Berufsschule.
Um an der Berufsschule teilnehmen zu können, muss du als Lehrling natürlich von deinem Anstellungsbetrieb freibekommen. Deine vorgesetzten Facharbeiter bzw. Ausbildungsleiter sind dazu verpflichtet, dir als Lehrling zu helfen. Das bedeutet, sie müssen dir fachspezifisches Wissen beibringen und dich dabei unterstützen, dies auch selbst in der Praxis anwenden zu können.
Jeder Lehrling, der eine Stellenzusage hat, erhält auch einen Lehrvertrag. Er stellt die rechtliche Grundlage für dein Lehrverhältnis dar. Das bedeutet, dass in diesem Arbeitsvertrag alle Vereinbarungen über deine Ausbildung festgehalten sind.
Dabei muss so ein Lehrvertrag schriftlich in vierfacher Ausfertigung abgeschlossen werden. Es ist besonders wichtig, dass du ihn dir gemeinsam mit deinen Eltern genau durchliest und bei Fragen gegebenenfalls auch an entsprechender Stelle nachhakst.
Unterschrieben werden muss der Lehrvertrag von einem Lehrberechtigten und dir, dem Lehrling. Für Lehrlinge unter 18 Jahren unterschreiben wiederum die gesetzlichen Vertreter, also dein Vater oder deine Mutter.
Übrigens: Zu jedem Zeitpunkt deines Ausbildungsverhältnisses kannst du dich auf den Lehrvertrag berufen.
Jedem Lehrling in einem Anstellungsverhältnis steht die sogenannte Lehrlingsentschädigung zu, kurzum: dein Lehr-Gehalt. Die Höhe ist für gewöhnlich durch den Kollektivvertrag geregelt und entsprechend nach den Lehrjahren gestaffelt. Das heißt, je nach Lehrfortschritt erhöht sich auch dein Gehalt.
Übrigens: Wenn in deinem Lehrberuf keine kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung vorgesehen ist, muss die Höhe im Lehrvertrag vereinbart und schriftlich festgehalten werden.
Für die Fahrt vom Wohnort zum Lehrbetrieb und zur Berufsschule haben alle Lehrlinge Anspruch auf Freifahrten oder eine Fahrtenbeihilfe, was aber wiederum auch von den Verkehrsmitteln und/oder der Entfernung deines Wohnorts abhängt. Erkundige dich hier auch gleich zu Beginn vor der Vertragsabschließung, ob du hier einen Zuschuss zu deiner Fahrkarte erhältst.
Ja, auch die Pflichten gehören zu einem Job dazu. Deshalb ist es wichtig, dass du als angehender Lehrling eine große Portion Motivation, Engagement und Durchhaltevermögen mitbringst, denn es wird sicherlich die ein oder andere Situation geben, die nicht ganz so easy ablaufen wird.
Lehrlinge müssen sich deshalb bemühen, den von ihnen gewählten Lehrberuf zu erlernen und dafür auch regelmäßig die Berufsschule zu besuchen. Zudem sind sie dazu verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich zu behalten und bei einer Erkrankung oder einer anderen Verhinderung sofort den Lehrberechtigten bzw. den Vorgesetzten zu verständigen. Je nachdem, wie du hier mit deinem Ausbildungsleiter verblieben bist, geht das per Anruf oder Mail.
Wusstest Du, dass für Jugendliche eigene Arbeitszeitbestimmungen gelten? So dürfen Jungen und Mädchen bis 18 Jahre nicht länger als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Grundlage dafür ist das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz oder der entsprechende Arbeitsvertrag. Jede Arbeitsleistung, die über die festgelegte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, gilt deshalb als Überstunde.
Das bedeutet für dich: du hast ein Recht auf eine geregelte Arbeitszeit.
Zudem musst du während deiner Lehre auch die Berufsschule besuchen können, in der du zur Praxis die wichtige Theorie vermittelt bekommst. Auch dafür gelten bestimmte Regeln, damit du als Lehrling sowohl die Ausbildung im Betrieb als auch die schulische Ausbildung unter einen Hut bringen kannst.
Für deine Zeit in der Berufsschule erhältst du deshalb von deinem Arbeitgeber frei – und für die Unterrichtszeit wird dein Gehalt natürlich weiterbezahlt.